Ein wesentliches Instrument, um die Ziele der EG-WRRL zu erreichen, sind die Bewirtschaftungspläne und zugehörigen Maßnahmenprogramme, die jeweils auf einen Zeitraum von sechs Jahren ausgerichtet sind. Der erste derartige Bewirtschaftungsplan musste bis zum 22. Dezember 2009 durch die staatliche Umweltverwaltung vorgelegt werden.
Im Zuge der durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeforderten Information und Anhörung der Öffentlichkeit hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) Nordrhein-Westfalen im Dezember 2008 die Entwürfe dieses ersten Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms veröffentlicht. Bis zum 21. Juni 2009 konnten alle Bürgerinnen und Bürger dazu Stellung nehmen. Die beiden Entwürfe sowie zugehörige Karten und Tabellen sind hier einsehbar.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm beziehen sich auf ganz Nordrhein-Westfalen und die landesseitigen Anteile an den Einzugsgebieten der großen Flüsse Maas, Rhein, Ems und Weser. Daher beschränken sich deren Inhalte auf eher allgemeine und zusammenfassende Aussagen. Innerhalb des Einzugsgebiets des Rheins stellt das Flussgebiet der Ruhr ein Teileinzugsgebiet dar, das nochmals in insgesamt neun sogenannte Planungseinheiten (106 KB) unterteilt ist, die in der Karte eingezeichnet sind. Zu jeder dieser Planungseinheiten existieren Steckbriefe, die detaillierte Informationen zu einzelnen Gewässern und zum Grundwasser enthalten: