Schifffahrt auf der Ruhr sowie auf Stauseen und Talsperren

Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis zum Ruhr-Kilometer 41,6 (Zornige Ameise, Essen-Rellinghausen) für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Bis zum Ruhr-Kilometer 12,208 (Schlossbrücke, Mülheim) ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut, auf der auch Berufsschifffahrt stattfindet (Rhein-Ruhr-Hafen Mülheim). Von dort aus wird die Ruhr bis zur Schiffbarkeitsgrenze zur Landeswasserstraße, auf der die Verkehrssaison vom 15. April bis zum 15. Oktober dauert. Außerhalb dieser Zeiten sind die Fahrwassertonnen wegen möglicher Hochwässer eingezogen, das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr.
Auf der Landeswasserstraße dürfen Schiffe bis zu 1,70 Metern Tiefgang, 38 Metern Länge und 5,20 Metern Breite verkehren.
In den Sommermonaten laden verschiedene Personenschiffe auf der Ruhr, den Stauseen und Talsperren zu Ausflugsfahrten ein.

Weitere Informationen:
Ruhrschifffahrtsverordnung, zur Schifffahrt und zum Wassersport auf der Ruhr und zu aktuellen Bekanntmachungen

Schleusen, Schleusenzeiten und Gebühren auf der Ruhr