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Freizeitordnung für die Talsperren des Ruhrverbands

Was auf der Möhnetalsperre als Pilotversuch gestartet wurde, ist nun auch auf der Bigge-, Henne- und Sorpetalsperre erlaubt: Die Seen dürfen künftig mit gewässerverträglichen Elektromotoren befahren werden. Diese und weitere neue Freizeitmöglichkeiten auf den Ruhrverbandstalsperren stellten der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann und Prof. Harro Bode, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, in einem Pressegespräch am 12. Mai in Attendorn der Öffentlichkeit vor. Die rechtliche Grundlage für das erweiterte Freizeitvergnügen bilden die neue Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg für die Ruhrverbandstalsperren mit Freizeitnutzung sowie die ergänzende Freizeitordnung des Ruhrverbands, die beide am 30. April in Kraft getreten sind. Die Verse-, Fürwigge- und Ennepetalsperre, aus denen direkt Trinkwasser gewonnen wird, bleiben von den Neuregelungen unberührt; auch auf der Listertalsperre sind Elektromotoren weiterhin tabu.

Die neuen Verordnungen haben das erklärte Ziel, eine möglichst umfangreiche gewässerverträgliche Freizeitnutzung mit den übrigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Talsperren in Einklang zu bringen. Erlaubt wird daher neben dem Elektromotoreinsatz, den der Ruhrverband übrigens als einziger Talsperreneigentümer in Nordrhein-Westfalen gestattet, erstmals auch das Fahren mit elektrobetriebenen Modellbooten in ausgewiesenen Bereichen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand künftig deutlich geringer: Erforderte bisher bereits die Einrichtung einer neuen Badestelle einen ordnungsbehördlichen Vorgang, nämlich die Änderung der Gemeingebrauchsverordnung, kann der Ruhrverband nun auf kleinere Nutzungsänderungen mit einer Anpassung der Freizeitordnung selbst reagieren.

Erfahrungen mit elektrisch betriebenen Booten auf Talsperren hat der Ruhrverband seit Mitte 2006 in einem Pilotprojekt auf der Möhnetalsperre gesammelt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse flossen in die neuen Verordnungen ein. Wer die Talsperren mit Elektromotoren befahren will, benötigt dazu eine Motor- und gegebenenfalls zusätzlich eine Bootsplakette.

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