Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen des Ruhrverbands finden bei jeder Ausschreibung Anwendung. Die geforderten Eignungsnachweise werden bezogen auf die jeweilige Ausschreibung konkretisiert und mit den angeforderten Ausschreibungsunterlagen versandt.
Die Vertragsbedingungen für Bauleistungen des Ruhrverbands nehmen Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), und ergänzen diese. Abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme liegen den angeforderten Ausschreibungsunterlagen noch besondere Vertragsbedingungen bei. Bei Bauaufträgen mit geringem Auftragswert kann eine gekürzte Fassung der Vertragsbedingungen oder allein die VOB/B zur Anwendung gelangen.
Die Hinweise des Ruhrverbands zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren sind ebenfalls Teil unserer Vertragsbedingungen und von allen Auftragnehmer anzuerkennen. Abhängig vom Auftragsgegenstand liegen den Ausschreibungsunterlagen teilweise spezifizierte Hinweise bei.