Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt der Ruhrverband seine Einkaufstätigkeit auf der Basis des Vergaberechts durch. Das Vergaberecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus einer Vielzahl von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen zusammen. Ausschreibungen nach diesen Regeln gewährleisten durch weitestgehend transparente und förmliche Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung aller Anbieter. Ziel dieser Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dahinter steht die sparsame und sachgerechte Verwendung von Verbandsbeiträgen.
Um alle öffentlichen Ausschreibungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen, werden sie in speziellen Publikationsorganen bekannt gegeben. Ein Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV = Common Procurement Vocabulary) dient dazu, eine europaweite Standardisierung der Beschreibungen der Auftragsgegenstände zu erreichen und damit dem Bieter eine effektive Ausschreibungsrecherche zu ermöglichen. Die CPV-Nomenklatur schafft ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen. Dadurch sollen die Referenzsysteme vereinheitlicht werden, die von den öffentlichen Auftraggebern zur Beschreibung des Gegenstands des Beschaffungsauftrags verwendet werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Beschaffungsvorhaben werden grundsätzlich in einer öffentlichen Ausschreibung durch einen Ausschreibungstext bekannt gemacht. Abweichend von diesem Grundsatz wird nur verfahren, wenn besondere Gründe die Wahl einer anderen Vergabeart erlauben.
Die nationalen und europäischen Vergabevorschriften sehen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen verschiedene Verfahren (Vergabearten) vor. Je nachdem, ob es sich um Vergabeverfahren oberhalb oder unterhalb des Schwellenwerts handelt, werden sie unterschiedlich bezeichnet:
Offenes Verfahren bzw. Öffentliche Ausschreibung
Nichtoffenes Verfahren bzw. Beschränkte Ausschreibung (wobei das Nichtoffene Verfahren zwingend mit, die Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb möglich ist)
Verhandlungsverfahren bzw. Freihändige Vergabe (jeweils mit und ohne Teilnahmewettbewerb möglich)
Inhaltlich jedoch stimmen die Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb des Schwellenwertes jedoch in wesentlichen Zügen überein. Eine europaweite Ausschreibung eines Auftrags hat immer dann zu erfolgen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gilt dies in der Regel ab einer Auftragssumme von 193.000 € netto.
Der Ruhrverband führt jedes Jahr eine Reihe von Vergabeverfahren durch. Für das Jahr 2010 sind bisher folgende Vergaben für Lieferungen und Leistungen geplant:
Die Begrifflichkeiten zum Thema "Öffentlicher Einkauf" haben wir im Beschaffungs-ABC (27 KB) erläutert.
Vergabeunterlagen
Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden einem Bieter Unterlagen zugeleitet, die in ihrer Gesamtheit als "Vergabeunterlagen" bezeichnet werden.
Diese Vergabeunterlagen beinhalten:
1. Bewerbungsbedingungen
Sie haben den Zweck, dem Bieter das Verfahren bis hin zur Angebotsabgabe zu erläutern. Die Bewerbungsbedingungen des Ruhrverbands sind im Leitfaden zur Angebotserstellung (38 KB) beschrieben.
2. Leistungsbeschreibung
Sie ist das Kernstück der Vergabeunterlagen. Hier wird die gewünschte Leistung eindeutig und vollständig beschrieben, wobei darauf geachtet werden muss, dass durch die Beschreibung nicht von vornherein ein bestimmtes Produkt festgelegt bzw. ein bestimmtes Unternehmen bevorzugt wird (wettbewerbsneutrale Beschreibung). Je nach Komplexität der geforderten Leistung kann diese Beschreibung wenige Sätze oder äußerst umfangreiche Ausarbeitungen umfassen.
3. Vertragsbedingungen
Wie das Vergabeverfahren für Aufträge unterliegt auch die Gestaltung der Verträge, die der Ruhrverband schließt, der Regelung durch das Vergaberecht. Daraus ergeben sich bestimmte Vertragsinhalte, die in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen (26 KB) sowie den Vertragsbedingungen (23 KB) des Ruhrverbands und in den Hinweisen zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren im Abwasserbereich (14 KB) zusammengefasst sind.