Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Wesentliches Element zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und zugehörigen Maßnahmenprogrammen, die jeweils auf einen Zeitraum von sechs Jahren ausgerichtet sind. Den ersten derartigen Bewirtschaftungsplan hat die staatliche Umweltverwaltung zum 22. Dezember 2009 vorgelegt. In Nordrhein-Westfalen obliegt diese Aufgabe dem heutigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Da dieser erste Bewirtschaftungszyklus Ende 2015 abgeschlossen ist, war bis zum 22. Dezember 2015 ein zweiter derartiger Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die textlichen Ausführungen zu diesen behördenverbindlichen Dokumenten sowie zugehörige Karten und Tabellen sind hier einsehbar. Ergänzt werden diese Aussagen durch ein kartografisches Fachinformationssystem des Landes NRW. Fristgerecht zum 22. Dezember 2020 haben die Behörden den Entwurf für den kommenden Bewirtschaftungsplan veröffentlicht. Hierzu konnten die Öffentlichkeit sowie alle interessierten Stakeholder bis zum 22. Juni 2021 Stellung beziehen, wovon diese auch rege Gebrauch gemacht haben. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen befinden sich derzeit in der Sichtung und Prüfung durch die zuständigen Behörden. Die Endfassung dieses Bewirtschaftungsplan soll dann ab dem 22. Dezember 2021 die Grundlage für das wasserwirtschaftliche Handeln bis zum Jahr 2027 bilden.

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm beziehen sich auf ganz Nordrhein-Westfalen und die landesseitigen Anteile an den Einzugsgebieten der großen Flüsse Maas, Rhein, Ems und Weser. Daher beschränken sich deren Inhalte auf eher allgemeine und zusammenfassende Aussagen. Innerhalb des Einzugsgebietes des Rheins stellt das Flussgebiet der Ruhr ein Teileinzugsgebiet dar, das nochmals in insgesamt neun so genannte Planungseinheiten unterteilt ist, die in der Karte eingezeichnet sind. Zu jeder dieser Planungseinheiten existieren Steckbriefe, die detaillierte Informationen zu den anzutreffenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und eine Darstellung des Zustands der einzelnen Gewässer und des Grundwassers enthalten. Diese sind Bestandteil eines Gesamtberichts zum Teileinzugsgebiet Ruhr, der auch Informationen zur Erstellung dieser Steckbriefe enthält.

Die weiteren Schritte der Maßnahmenplanung- und Maßnahmenrealisierung sollen in deutlich konkreterer Form in Form von Maßnahmenübersichten zum Ausbau und Ausgleich der Wasserführung sowie zur Gewässerunterhaltung dokumentiert sein, wie sie § 74 (2) des Landeswassergesetzes vorschreibt. Diese Übersichten sollen erstmalig zum 31.03.2020 vorliegen, um als Grundlage für die Erstellung des Maßnahmenprogramms für den dritten Bewirtschaftungszyklus dienen zu können.