Baden in der Ruhr und den Talsperren des Ruhrverbands

Bis 2017 galt für den gesamten Fließverlauf der Ruhr: Baden verboten! Denn auch wenn die Wasserqualität dank der Arbeit des Ruhrverbands in den letzten Jahrzehnten immer besser geworden ist und die Ruhr heute zu den saubersten Industrieflüssen überhaupt zählt, kann bei starkem Regen nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Abwässer ungereinigt in den Fluss gelangen und dadurch bestimmte Grenzwerte überschritten werden.

An einer offiziellen Badestelle im Baldeneysee darf seit Mai 2017 trotzdem gebadet werden. Möglich macht dies ein eigens zu diesem Zweck entwickeltes Frühwarnsystem, das dafür sorgt, dass bei Überschreiten einer bestimmten Niederschlagsmenge an ausgewählten Messpunkten ein vorsorgliches Badeverbot in Kraft tritt. Mehr zum Baden im Baldeneysee sowie die Info, ob die Badestelle derzeit geöffnet oder geschlossen ist, gibt's auf der Seite des Seaside Beach Baldeney und im offiziellen Webauftritt der Stadt Essen.

Seit Sommer 2022 gibt es nun auch eine Badestelle in Bochum-Dahlhausen. Ob die Badestelle geöffnet oder geschlossen ist und weitere Informationen findet man auf der Seite der Stadt Bochum.

Die Stadt Mülheim an Ruhr hat seit Sommer 2023 ebenfalls eine Badestelle an der Ruhr eröffnet. Weitere Informationen zu der Badestelle gibt's auf Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Nach Herzenslust schwimmen und planschen können Erholungssuchende auch an den ausgewiesenen Badestellen, die der Ruhrverband an der Bigge-, Henne-, Lister-, Möhne- und Sorpetalsperre eingerichtet hat.  Eine Übersicht über die nach EG-Badegewässer-Richtlinie ausgewiesenen Badestellen in NRW bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einer interaktiven Karte.

Außerhalb der ausgewiesenen Badestellen gilt in den Ruhrverbandstalsperren ein Badeverbot. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr, speziell im Sommer, darf außerdem in den Wäldern rund um die Talsperren nicht gegrillt und kein Lagerfeuer angezündet werden (siehe Merkblatt "Grillen und Feuermachen" (29 KB) ).