Abfallentsorgung beim Ruhrverband

Der Ruhrverband ist der gemäß Landesabfall- sowie Ruhrverbandsgesetz für die Entsorgung, der bei Ausübung der Verbandstätigkeit anfallenden Abfälle, zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind diese zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen verpflichtet. Beide sind in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Abfallbilanzen beinhalten Angaben zu Art, Menge und Verbleib zurückliegend entsorgter Abfälle. Abfallwirtschaftskonzepte hingegen beinhalten Angaben zu zukünftigen Entsorgungsmengen und -wegen. Der Ruhrverband hat somit jedes Jahr eine Abfallbilanz sowie alle fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. In den Kläranlagen, Entwässerungsanlagen, Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, Pumpwerken, Talsperren und Stauseen fallen regelmäßig folgende Abfälle an.

Klärschlamm dient als gezielte Schadstoffsenke bei der Abwasserreinigung zum Schutz der Gewässer. Der Anfall von Klärschlamm lässt sich nicht vermeiden. Verminderungsstrategien, die der Ruhrverband umsetzen kann, sind Verfahren, um die organische Feststoffmenge und den Wasseranteil im Klärschlamm zu verringern, sowie den Schadstoffgehalt der Klärschlämme möglichst gering zu halten.

  • Um die Schadstoffbelastung im Klärschlamm zu reduzieren, unterstützt der Ruhrverband seit vielen Jahren Industrie- und Gewerbebetriebe (Indirekteinleiter), insbesondere der metallverarbeitenden Industrie, durch umfangreiche Betriebsberatungen. Denn über interne Kreisläufe können bei den metallverarbeitenden Betrieben umweltrelevante Stoffe zurückgewonnen werden. Diese Maßnahmen dienen darüber hinaus auch der Sicherung und Verbesserung der Effizienz der Kläranlagen.
  • Die Abwasservorbehandlung am Anfallort der Betriebe erleichtert den kommunalen Kläranlagen ihre Aufgabe als Schadstoffsenke zwischen Industriebetrieben und Oberflächengewässern zu erfüllen. Dies sichert eine bessere Wasserqualität in den Gewässern und bei der Trinkwassergewinnung.
  • Eine Feststoffmengenreduktion wird über die anaerobe oder aerobe Stabilisierung erreicht. Gleichzeitig wird die Entwässerbarkeit verbessert und die Geruchsbelästigung reduziert.
  • Grundsätzlich wird der zu entsorgende stabilisierte Klärschlamm maschinell oder natürlich entwässert, um den Wasseranteil zu verringern. Dadurch werden Transporte reduziert und günstigere Bedingungen für die Entsorgung geschaffen.

Sandfanggut stellt sich als eine heterogene Mischung aus organischen und mineralischen Feststoffen unterschiedlicher Kornzusammensetzung dar. Es kann grundsätzlich nicht vermieden werden. Allenfalls kann der organische Anteil mittels Sandwaschanlagen gezielt verringert werden.

Rechengut besteht im Wesentlichen aus Fäkalien, Hygieneartikeln, Kunststoffen, Haushalts- und Küchenabfällen sowie Straßenabfällen. Die Zusammensetzung ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Rechengut kann ebenfalls nicht vermieden werden.

Da die Ruhrstauseen und die Vorbecken der Talsperren unter anderem die Aufgabe einer Sedimentationsstufe erfüllen, setzen sich kontinuierlich Sedimente an der Sohle ab. Die Sedimentbildung in den Ruhrstauseen und in den Vorbecken der Talsperren ist ein von den natürlichen Zuflüssen abhängiger Vorgang und daher weder zu vermeiden, noch zu vermindern. Um die Funktionsfähigkeit der Anlagen dauerhaft zu erhalten, ist es in größeren Abständen notwendig, Stauseen und Vorbecken auszubaggern und die dabei anfallenden Flusssedimente zu entsorgen.

Treibgut setzt sich aus groben Holz-, Kunststoff- und Glasteilen sowie Grünabfällen zusammen. Es fällt an den Wehranlagen der Ruhrstauseen und Talsperren in Abhängigkeit von der Wasserführung an. Mähgut entsteht bei der Uferpflege sowie bei Mähmaßnahmen im Gewässer. Der Anfall von Mäh- und Treibgut lässt sich nicht vermeiden.

 

Abfallwirtschaftskonzept 2020

Abfallwirtschaftskonzept 2015
 

Abfallbilanz 2022

Abfallbilanz 2021

Abfallbilanz 2020

Abfallbilanz 2019

Abfallbilanz 2018