Struktur und Rechtsform des Ruhrverbands

Der Ruhrverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er blickt auf eine knapp hundertjährige wasserwirtschaftliche Praxis zurück. Im Jahre 1913 begründeten preußische Sondergesetze den früheren Ruhrverband und den früheren Ruhrtalsperrenverein. Der Ruhrtalsperrenverein existierte bereits von 1898 bis 1913 als privatrechtlicher Verein. Mit der Neufassung des Ruhrverbandsgesetzes wurden am 1. Juli 1990 beide Wasserverbände zum heutigen Ruhrverband vereinigt.

Der Verband verwaltet sich selbst, steht jedoch unter der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Aufsicht nimmt das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wahr.

 
Mitglieder des Verbands sind die ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden und Kreise sowie abwasserableitende industrielle und gewerbliche Unternehmen. Mitglieder sind weitere Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung sowie andere Wasserentnehmer und Triebwerksbesitzer.

Der Ruhrverband hat seit 1990 eine interne Struktur, die dem Aufbau einer Aktiengesellschaft ähnelt. Organe des Ruhrverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand. Die Rechte und Pflichten der jeweiligen Organe des Ruhrverbands sind im Ruhrverbandsgesetz, in der Satzung des Ruhrverbands, in der Geschäftsordnung des Vorstands und in der Geschäftsordnung für die Verbandsverwaltung definiert.

Welche Vorteile bietet das Verbandsmodell?

  • Die Selbstverwaltung garantiert die Beteiligung der Mitglieder an der Aufgabenerfüllung und an der Konkretisierung der Maßstäbe bei der Beitragsverteilung. Es ist im Eigeninteresse der Mitglieder, das Verursacherprinzip, das Leitprinzip des modernen Umweltrechts, umzusetzen.
  • Da der Ruhrverband für das gesamte Einzugsgebiet der Ruhr zuständig ist, kann er sich bei seinen Aufgaben an den natürlichen Gegebenheiten orientieren und ist unabhängig von kommunalen Grenzen.
  • Durch die überregionale Ausrichtung kann der Ruhrverband kostensenkende Verbundeffekte bei Planung, Bau und Betrieb der Verbandsanlagen nutzen.
  • Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Beitragshoheit genießt der Ruhrverband hohe Kreditwürdigkeit; er hat darüber hinaus Zugang zu den günstigen Konditionen von Kommunaldarlehen und anderen zinsgünstigen Programmen des Landes NRW.