Imhoffs „Ruhrreinhalteplan“ schuf vor 100 Jahren die Grundlage zur Gründung des Ruhrverbands

Zu nass, zu kalt, zu grau: So wird der Sommer 2011 noch lange in Erinnerung bleiben. Vor genau 100 Jahren war das anders: Wochenlange Hitze und Trockenheit ließen die Ruhr, schon damals bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit belastet, in ihrem Unterlauf fast völlig austrocknen. Aus dem Raum Mülheim berichtete ein Augenzeuge, der Fluss sei „eine braunschwarze Brühe, die stark nach Blausäure riecht, keine Spur Sauerstoff enthält und absolut tot ist“. Die Folge dieser katastrophalen hygienischen Verhältnisse war die erste trinkwasserbedingte Typhusepidemie im Ruhreinzugsgebiet seit zehn Jahren mit 1.500 Erkrankten. 

Wie die prekäre Situation der Wasserversorgung im Ruhreinzugsgebiet verbessert werden könnte, damit beschäftigte sich zu jener Zeit Dr. Karl Imhoff, damals Leiter des Abwasseramtes der Emschergenossenschaft. Seine Untersuchungsergebnisse veröffentlichte er in einem Gutachten unter dem Titel „Die Reinhaltung der Ruhr“. Es müssten, so Imhoff, „so rasch wie möglich Kläranlagen gebaut werden, die den Schlamm von der Ruhr fernhalten“. Denn: „Das Schlimmste ist der Schlammgehalt. Der Schlamm läßt nicht mehr genügend Wasser in den Kies eintreten und die Wasserwerke leiden an Wassermangel.“ Eine große Aufgabe, die Imhoff da postulierte – waren doch zu dieser Zeit von den mehr als einer Million Menschen im Einzugsgebiet der Ruhr nur knapp 120.000 überhaupt an eine Kläranlage angeschlossen. Und von diesen wiederum war auch nur ein Bruchteil „an eine Vollkanalisation in dem Sinne angeschlossen, daß auch die Fäkalien mit abgeschwemmt werden“. 
Es könnte jedoch nun nicht von jeder Kommune verlangt werden, eigene Kläranlagen zu bauen – das sei vor allem für kleine Gemeinden nicht zu leisten und überdies auch nicht wirtschaftlich. Stattdessen, schlug Imhoff vor, sollte das Ruhrgebiet sein Abwasserproblem „durch eine Abwassergenossenschaft mit gesetzlicher Grundlage“ lösen lassen. Diese gesetzliche Grundlage, das Ruhrreinhaltungsgesetz, trat am 5. Juni 1913 in Kraft. Bis heute bildet es die Basis für die wasserwirtschaftlichen Aufgaben des Ruhrverbands.