Mitgliedergruppen

Abwasserableiter
-    kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden
-    gewerbliche Unternehmen und sonstige Anlagen

Der Aufwand des Verbandes für seine Mitglieder wird bei der Veranlagung der Abwasserableiter in Bewertungseinheiten (für die Schmutzwasserbehandlung) bzw. Quadratmetern (für die Niederschlagswasserbehandlung) nach den Regeln der Veranlagungsrichtlinien ermittelt.

Die Messzahl für die Schmutzwasserbehandlung ergibt sich aus der Division des jährlichen, im Wirtschaftsplan festgelegten Beitragsbedarfs für die Schmutzwasserbehandlung durch die Summe der Bewertungseinheiten aller Abwasserableiter. Die Multiplikation dieser Messzahl mit der jeweiligen Anzahl der Bewertungseinheiten ergibt dann den jährlichen Beitrag eines Mitgliedes für die Schmutzwasserbehandlung.

Die Messzahl für die Niederschlagswasserbehandlung ergibt sich aus der Division des jährlichen, im Wirtschaftsplan festgelegten Beitragsbedarfs für die Niederschlagswasserbehandlung durch die Summe der bewertungsrelevanten Flächen aller Abwasserableiter in Quadratmetern. Die Multiplikation dieser Messzahl mit der Fläche des einzelnen Mitglieds ergibt dann den jährlichen Beitrag dieses Mitgliedes für die Niederschlagswasserbehandlung.

Wasserentnehmer
Wasserentnehmer sind Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung sowie andere gewerbliche Unternehmen und die Eigentümer von Grundstücken oder Anlagen, die im Verbandsgebiet zum Zwecke der Nutzung mehr als 30.000 m³ Wasser entnehmen. Die Summe der Wasserentnahmen (so weit sie über 30.000 m³ liegen) wird nach der Verwendungsart differenziert und als Bewertungswassermenge rechnerisch dargestellt. Durch Division des jährlichen, im Wirtschaftsplan festgelegten Beitragsbedarfs dieser Wasserentnehmer durch die Summe der Bewertungswassermengen ergibt sich der Einheitssatz je m³ Bewertungswassermenge. Die Multiplikation des Einheitssatzes mit den jeweiligen Bewertungswassermengen ergibt dann den jährlichen Beitrag eines Mitgliedes.