Harkortsee

Für die Wassersportnutzung des Harkortsees gilt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.02.2020 in Verbindung mit der aktuellen Bootsordnung des Ruhrverbands. Für die Zulassung von Segelbooten auf dem Harkortsee erhebt der Ruhrverband eine Gebühr, deren Höhe in der Bootsordnung festgelegt ist. Die zugelassenen Boote erhalten eine Monats- bzw. Jahresplakette sowie eine Kontrollnummer. Die Plakette (Ansichtsmuster) ist auf der linken Bugseite dauerhaft anzubringen.

Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Harkortsee zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der Harkortsee ab einem Wasserstand von 358 Zentimetern am Pegel Hattingen aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist im Informationssystem der Talsperrenleitzentrale abrufbar.

Der festgelegte Sicherheitsabstand zur Wehranlage und zum Kraftwerk ist jederzeit einzuhalten.

  
Segelvereine

Yachtclub Harkortsee
Steggemeinschaft Yachtschule Harkortsee
Segelabteilung im Polizei-Sport-Verein-Hagen
 

Segelschule

Yachtschule Harkortsee

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