Ergiebiger Dauerregen wird Gewässerpegel erneut ansteigen lassen

Ruhrverband hat in den letzten Tagen Freiraum in den Talsperren für die vorhergesagten neuen Niederschläge geschaffen

Das Jahr 2024 beginnt ähnlich nass, wie 2023 geendet hat. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erwartet bis Donnerstag (4. Januar) weitere ergiebige Regenfälle und hat für Teile des Ruhreinzugsgebiets eine Unwetterwarnung vor Dauerregen herausgegeben. Zusätzlich zu den bereits seit gestern gefallenen Regenmengen können bis einschließlich Donnerstag vor allem im Bergland gebietsweise zwischen 20 und 35 Liter auf den Quadratmeter, in Staulagen stellenweise auch bis zu 60 Liter auf den Quadratmeter hinzukommen.

Der Ruhrverband hat die Phase geringerer Niederschläge seit dem 27. Dezember genutzt, um den Freiraum in seinem Talsperrensystem wieder zu vergrößern. Dieses hatte während der Hochwasserphase über Weihnachten knapp 46 Millionen Kubikmeter Wasser zurückgehalten, wodurch der Füllstand auf über 92 Prozent vom Vollstau angestiegen war. In den letzten Tagen haben die Talsperren mehr Wasser abgegeben, als ihnen zugeflossen ist. Der Füllstand wurde dadurch auf knapp 85 Prozent vom Vollstau abgesenkt.

Insgesamt stehen im Talsperrensystem aktuell rund 71 Millionen Kubikmeter Stauvolumen zum Rückhalt des zufließenden Wassers zur Verfügung. Am heutigen Dienstag (2. Januar) hat der Ruhrverband die Abgaben aus seinen Talsperren auf derzeit 122 Kubikmeter in der Sekunde reduziert. Weitere Anpassungen sind je nach Entwicklung der aktuellen Lage jederzeit möglich.

Die Abflüsse in der Ruhr und ihren Nebenflüssen zeigen nach den Niederschlägen der vergangenen Nacht zum größten Teil eine steigende Tendenz. An einigen Pegeln im Einzugsgebiet sind die Informationswerte 1 für Hochwasser überschritten. Aufgrund der begonnenen Dauerregenlage ist mit weiter deutlich ansteigenden Abflüssen und der Überschreitung weiterer Informationswerte für Hochwasser zu rechnen.

Zum Hintergrund: An den Hochwassermeldepegeln sind drei gewässerspezifische Informationswerte hinterlegt. Diese Informationswerte werden durch die Bezirksregierungen pegelspezifisch festgelegt.

Informationswert 1: Beginn der Ausuferung des Gewässers; land- und forstwirtschaftliche Flächen und Verkehrsflächen können überflutet werden.

Informationswert 2: Gefahr der Überflutung einzelner bebauter Grundstücke oder Infrastruktur-einrichtungen.

Informationswert 3: Gefahr der Überflutung von bebauten Gebieten oder Infrastruktureinrichtungen in größerem Umfang.

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