Ruhrverband ist in Schalksmühle abwasserbeseitigungspflichtig

Die Gemeinde Schalksmühle hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2020 auf den Ruhrverband übertragen. Die Mitglieder des Schalksmühler Gemeinderates hatten zuvor einstimmig für die Übertragung auf den Ruhrverband votiert.

Mit der Übertragung der Aufgabe ging auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Gemeinde Schalksmühle auf den Ruhrverband über. Dafür zahlte der Verband der Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 23 Millionen Euro.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Schalksmühle ändert dies nicht viel. Am Dienstagvormittag und am Donnerstagnachmittag jeder Woche ist ein Ansprechpartner des Ruhrverbands für Fragen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz oder Hausanschlüsse betreffen, vor Ort im Rathaus. Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen auch nach Dienstschluss über die Rufnummer 02391/598-0 sichergestellt.

Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Gemeinde. Fragen zum Gebührenbescheid werden daher weiterhin von der Gemeinde Schalksmühle beantwortet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Gemeinde.

Dem Ruhrverband bietet sich durch die Kanalnetzoption die Chance, seine wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben sinnvoll abzurunden. Er verfügt mit seiner mehr als 100-jährigen Unternehmensgeschichte über umfassende Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.

Vor diesem Hintergrund wurde der Betrieb des Kanalnetzes Schalksmühle in die vorhandenen Betriebsabläufe beim Ruhrverband integriert und vom Regionalbereich Süd in Plettenberg operativ gesteuert. Das Betriebspersonal ist auf der Kläranlage Volmetal stationiert. Betriebsverantwortlich ist zukünftig Regionalbereichsleiter Harro Feckler.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. Der Ruhrverband steht für Gebührenstabilität und nachhaltigen Substanzerhalt ebenso wie für eine hohe Qualität und Effizienz in der Aufgabenerledigung. Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf die Betreiber von Abwasseranlagen durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen neue Anforderungen im Hinblick auf die Überwachung, Zustandserfassung und bauliche Sanierung von Kanalisationen zukommen, von besonderer Bedeutung.