Ruhrverband warnt vor lebensgefährlichem Leichtsinn an der Möhnetalsperre

Sprünge von Brücken und im Steinbruch sind aus gutem Grund verboten

Die Beschäftigten des Talsperrenbetriebs Nord an der Möhnetalsperre beobachten leider auch in der diesjährigen Badesaison die Fortsetzung eines ebenso leichtsinnigen wie lebensgefährlichen Trends: Immer wieder lassen sich vor allem Jugendliche dazu hinreißen, von der Körbecker Brücke, der Delecker Brücke oder den Wänden des Steinbruchs in Delecke ins Wasser zu springen.

Mit ihren waghalsigen Sprüngen bringen sie dabei sich selbst und andere in große Gefahr. Denn während jeder Sprung in unbekannte Gewässer wegen eventueller Hindernisse unter der Wasseroberfläche ohnehin schon zu schwersten Verletzungen führen kann, kommt bei einer Talsperre wie dem Möhnesee noch der schwankende Wasserspiegel hinzu. Soll heißen: Eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, kann schon heute oder morgen zu flach sein! In eine Talsperre zu springen ist daher aus gutem Grund verboten.

Der als Tauchrevier ausgewiesene Steinbruch in Delecke birgt zudem noch ein weiteres Risiko: Hier muss jederzeit damit gerechnet werden, dass unter Wasser Menschen unterwegs sind bzw. plötzlich auftauchen, die durch den Leichtsinn der Springer ebenfalls gefährdet werden.

Der Ruhrverband weist darauf hin, dass das Springen in die Möhnetalsperre gegen die Freizeitordnung verstößt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Außerdem wird an dieser Stelle noch einmal dringend an die Einsicht der zumeist jugendlichen Springer appelliert, sich die Warnung zu Herzen zu nehmen und nicht durch einen einzigen unbedachten Moment ihr ganzes Leben zu zerstören.

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