Ruhrverband: Kooperationslabor erneut von Deutscher Akkreditierungsstelle bestätigt

Erfolgreiches Audit ist Voraussetzung für Labortätigkeit im gesetzlich geregelten Bereich

Das Kooperationslabor des Ruhrverbands, der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands hat im Frühjahr 2018 das zweite Überwachungsaudit des im Jahr 2015 absolvierten Akkreditierungsprozesses gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgreich durchlaufen. Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland, ausgestellte Urkunde sowie deren regelmäßige Bestätigung innerhalb des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren sind Voraussetzung für die Verlängerung der so genannten Notifizierung gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Landesabfallgesetz (LAbfG). Diese Notifizierung berechtigt Labore, im gesetzlich geregelten Bereich tätig zu werden und zum Beispiel Untersuchungen im Zusammenhang mit der Niedrigerklärung von Kläranlageneinleitungen vorzunehmen.

Für die Akkreditierung werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungsverfahren, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung, das Vorhalten von ausreichendem und entsprechend qualifiziertem Personal sowie der dazugehörigen Infrastruktur (Labor, Geräte) und die regelmäßige Fortbildung des Personals gefordert. Die Überprüfung durch einen Gutachter der DAkkS fand an den beiden Laborstandorten in Essen und in Bottrop statt.

Der Gutachter bewertete die personelle, räumliche und technische Ausstattung des Labors als hervorragend. Durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Ringversuche wurden gemäß den Anforderungen bestanden. Lediglich vier so genannte „nichtkritische Abweichungen“ wurden beim Audit festgestellt, eine erheblich geringere Anzahl als bei vergleichbaren Verfahren. Für den Nachweis, dass die Abweichungen beseitigt wurden, hat das Labor zwei Monate Zeit.

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