Ruhrverband ist ab dem 1. Juli 2020 in Hattingen abwasserbeseitigungspflichtig

Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich kaum Änderungen

Mit der symbolischen Übergabe eines Kanaldeckels wurde die Übertragung des Hattinger Kanalnetzes offiziell gemacht. Kniend v.l.: Prof. Norbert Jardin (Ruhrverband, Vorstandsvorsitzender), Dirk Glaser (Bürgermeister der Stadt Hattingen), Dr. Antje Mohr (Ruhrverband, Finanzvorstand), stehend v.l.: Heiko Witulski (Ruhrverband, Leiter der Finanzabteilung), Frank Mielke (Stadt Hattingen, Kämmerer), Michael Wichmann (Stadt Hattingen, Fachbereichsleiter Fachbereich Finanzen), Dr. Winfried Haneklaus (Ruhrverband, Leiter der Rechtsabteilung), Christian Lux (Ruhrverband, Leiter des Regionalbereichs West).

Die Stadt Hattingen überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband. Nachdem die Dokumentation zur Übertragung am 8. April 2020 unterschrieben sowie alle wasserwirtschaftlichen Prüfungen durch die Bezirksregierung vollzogen worden waren und die verbandsrechtliche Genehmigung durch das NRW-Umweltministerium ebenfalls vorliegt, steht der Staffelübergabe nun nichts mehr im Wege.

Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 110 Millionen Euro. „Ich bin froh über den finanziellen Befreiungsschlag, den uns die Übertragung des Kanalnetzes beschert“, sagt Bürgermeister Dirk Glaser. Bevor das Geld an die Stadt fließen kann bzw. Altschulden getilgt werden können, muss zunächst zum 30. Juni 2020 die Anlageninventur aktualisiert werden. „Wir gehen davon aus, dass diese Formalie bis November 2020 erledigt ist“, erläutert Kämmerer Frank Mielke das weitere Vorgehen.

Das Kanalnetz wird ab dem 1. Juli vom Betriebsschwerpunkt Hattingen des Ruhrverbands betrieben. Zum Betriebsschwerpunkt Hattingen gehören neben dem Kanalnetz die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen. Der Betriebsschwerpunkt ist auf der Kläranlage in Hattingen, Weg zum Wasserwerk 15-17, angesiedelt. Das Betriebsteam hat 19 Beschäftigte, die über alle erforderlichen Qualifikationen (z.B. Fachkräfte für Abwassertechnik, MetallhandwerkerInnen, ElektrikerInnen) verfügen.

Die planerischen und verwaltungstechnischen Arbeiten werden von spezialisierten Teams (z.B. Projektmanagement, Betriebsmanagement, Genehmigung & Konformität, Arbeitssicherheit, Verwaltung & Controlling) des Regionalbereichs West am Zentralstandort des Ruhrverbands in Essen wahrgenommen.

Von der Stadt Hattingen werden auf eigenen Wunsch ein Ingenieur, eine Zeichnerin und ein gewerblicher Mitarbeiter zum Ruhrverband wechseln.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Hattingen wird sich nicht viel verändern. Für Fragen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz oder Hausanschlüsse betreffen, gibt es in Hattingen künftig einen Ansprechpartner des Ruhrverbands. Über den Ort und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wird in Kürze auf den Internetseiten der Stadt und des Ruhrverbands detailliert informiert. Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen auch nach Dienstschluss über die Rufnummer 0201/178-0 sichergestellt.

„Mit seinem Betriebsschwerpunkt Hattingen ist der Ruhrverband nun für die gesamte Siedlungsentwässerung der Stadt Hattingen zuständig. Damit werden wir die Aufgaben der Abwasserbeseitigung ganzheitlich und effizient erledigen können. Die örtliche Nähe stellt sicher, dass wir nahe bei den Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind und uns schnell und unbürokratisch um Probleme kümmern können“, sagt Prof. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands.

Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Fragen zum Gebührenbescheid werden daher weiterhin von ihr beantwortet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. „Wir stehen für Gebührenstabilität und nachhaltigen Substanzerhalt ebenso wie für eine hohe Qualität und Effizienz in der Aufgabenerledigung“, sagt Dr. Antje Mohr, Finanzvorstand des Ruhrverbands. „Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf die Betreiber von Abwasseranlagen durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen neue Anforderungen im Hinblick auf die Überwachung, Zustandserfassung und bauliche Sanierung von Kanalisationen zukommen, von besonderer Bedeutung.“

Dem Ruhrverband bietet sich durch die Kanalnetzoption die Chance, seine wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben sinnvoll abzurunden. Er verfügt mit seiner mehr als 100-jährigen Unternehmensgeschichte über umfassende Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung sowie über spezialisiertes Fachwissen in der gesamten Siedlungsentwässerung. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.

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