Kooperationslabor der Wasserverbände ist erfolgreich akkreditiert

Neue behördliche Vorgaben machten aufwändige Akkreditierung notwendig

Das Kooperationslabor des Ruhrverbands, der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands hat den Akkreditierungsprozess gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgreich durchlaufen. Notwendig geworden war diese erstmalige Akkreditierung auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025 und der Fachmodule Wasser und Abfall für die Verlängerung der so genannten Notifizierung gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Landesabfallgesetz (LAbfG).

Das Kooperationslabor ist zwar bereits seit 1998 notifiziert, musste bisher allerdings für die regelmäßig notwendige Verlängerung Audits des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) durchlaufen, in denen fachlich beurteilt wurde, ob eine Untersuchungsstelle in der Lage ist, bestimmte Analysen vorzunehmen. Diesen Kompetenznachweis hat das LANUV der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) übertragen und damit die Akkreditierung als Basis für die Verlängerung der Notifizierung festgelegt. Diese Notifizierung berechtigt Labore, im gesetzlich geregelten Bereich tätig zu werden und zum Beispiel Untersuchungen im Zusammenhang mit der Niedrigerklärung von Kläranlageneinleitungen vorzunehmen.

Nachdem im Frühjahr 2014 alle geforderten Unterlagen (Qualitätssicherungshandbuch, Standardarbeitsanweisungen, Prüfberichte etc.) bei der DAkkS eingereicht worden waren, erfolgte im April 2015 an drei Tagen die erfolgreiche Kompetenzfeststellung an den Standorten des Kooperationslabors in Essen und Bottrop. Auf der Grundlage der Akkreditierung haben Ruhrverband sowie Emschergenossenschaft und Lippeverband beim LANUV die erneute behördliche Zulassung (Notifizierung) beantragt. Mit der Erteilung wird zum Jahresende gerechnet.

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