Hauptdamm der Hennetalsperre ist fertig saniert und wieder freigegeben

Ruhrverband öffnet Bootszufahrt Berghauser Bucht als Serviceangebot für Angler

Die Asphaltdichtung des Hennedamms instandgesetzt und wieder fit für die Belastungen der kommenden Jahrzehnte. Auch der Weg über den Damm ist seit einigen Tagen wieder für die Öffentlcihkeit freigegeben.

Blick aus der Ferne auf den Damm

Anders als ursprünglich geplant musste der Stauspiegel der Hennetalsperre nicht eigens für die Bauarbeiten abgesenkt werden, denn die große Trockenheit in diesem Sommer erforderte ohnehin ein außergewöhnlich hohes Maß an Zuschusspflicht von den Talsperren des Ruhrverbands.

Die Asphaltdichtung des Hauptdamms der Hennetalsperre ist instandgesetzt und fit für die nächsten Jahrzehnte. Wie im Zeitplan vorgesehen, hat die Stadt die Geländeranlagen Ende November wieder installiert, so dass der beliebte Weg über den Damm wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden konnte. Die umfangreichen Arbeiten am Absperrbauwerk waren erforderlich geworden, da die Asphaltbeton-Oberflächendichtung nach über 20 Jahren Betriebszeit seit der letzten Instandsetzung deutliche Abnutzungserscheinungen gezeigt hatte.

Nachdem die Sanierung um ein ganzes Jahr verschoben werden musste, weil sich zunächst keine geeignete Baufirma für die Auftragsübernahme gefunden hatte, verlief die im August 2020 begonnene Sanierung letztlich reibungslos. Lediglich das Aufbringen der so genannten Mastixversiegelung musste wegen der instabilen Witterung im Oktober um einige Tage verschoben werden. Diese oberste Schicht besteht aus einer speziellen Bitumenmischung und schützt die eigentliche Dichtung vor der vorzeitigen Alterung durch UV-Einstrahlung sowie vor Verschleiß und Beschädigung durch Eisgang und Witterung. Wie viel die umfangreiche Baumaßnahme gekostet hat, steht vor der Schlussabrechnung noch nicht genau fest; der Ruhrverband rechnet mit rund 1,7 Millionen Euro.

Anders als ursprünglich geplant musste der Stauspiegel der Hennetalsperre nicht eigens für die Bauarbeiten abgesenkt werden, denn die große Trockenheit in diesem Sommer erforderte ohnehin ein außergewöhnlich hohes Maß an Zuschusspflicht von den Talsperren des Ruhrverbands. Der Füllstand der Hennetalsperre war daher während der gesamten Bauzeit niedriger als für die Arbeiten notwendig und lag Anfang Dezember bei knapp 15 Millionen Kubikmetern bzw. 39 Prozent vom Vollstau. Das sind rund 40 Prozent weniger als zu dieser Jahreszeit üblich.

Wie lange es dauern wird, um dieses Defizit wieder aufzuholen, hängt vom Niederschlagsgeschehen der kommenden Monate ab. Bislang hat sich das neue Abflussjahr, das am 1. November 2020 begonnen hat, allerdings eher von seiner trockenen Seite präsentiert – im November fielen nämlich gerade einmal 38 Prozent des in diesem Monat üblichen Niederschlags. Mit Ausnahme des Oktobers waren auch alle vorangegangen Monate seit April im Ruhreinzugsgebiet deutlich zu trocken gewesen.

Wegen des geringen Füllstands der Hennetalsperre sind die Bootszufahrten Enkhausen und Immenhausen derzeit nicht benutzbar. Der Ruhrverband hat deshalb seine Betriebsbootszufahrt in der Berghauser Bucht im Bereich des „H1 am See“ als temporäres Serviceangebot für Angler freigegeben. Fahrzeuge und Bootstrailer müssen nach dem Trailern umgehend aus dem Stauraum entfernt und auf den ausgeschilderten öffentlichen Parkplätzen untergebracht werden. Das Trailern an der Berghauser Bucht bleibt so lange übergangsweise gestattet, bis der Talsperrenfüllstand der Hennetalsperre die Nutzung der regulären Bootszufahrten wieder erlaubt.

Der Anblick von Baufahrzeugen bleibt für Erholungssuchende an der Hennetalsperre allerdings auch in den kommenden Wochen ein gewohntes Bild. Im Oktober hat der Ruhrverband nämlich damit begonnen, schadhafte Abschnitte der Randwege rund um den Hennesee neu zu asphaltieren. Das Maßnahmenpaket dient dazu, die Nutzerfreundlichkeit der Wege und Zufahrten zu verbessern. Deshalb werden in den nächsten Wochen zeitweise Sperrungen des Talsperrenrandwegs notwendig sein. Der Ruhrverband bittet um Verständnis für etwaige Beeinträchtigungen.

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