Badestelle am Seaside Beach / Baldeneysee weist gute Badewasserqualität auf

Betreiber erstellt umfangreiches Konzept zur Einhaltung der CoronaSchVO

Die vielen warmen Tage der vergangenen Wochen verheißen einen guten und stimmungsvollen Sommer und ein Sprung ins kühle Nass sorgt mancherorts für erfrischende Momente. Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Badestelle am Essener Seaside Beach am Baldeneysee durch das NRW-Umweltministerium bewertet. Sie erhielt die Einstufung „gut“.

Als Flussbadestelle hat die Badestelle am Seaside Beach ein erhöhtes Risiko für kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte für die Keimbelastung. Deshalb wurde für die erste offizielle Badestelle in der Ruhr seit 40 Jahren schon vor der Eröffnung im Jahr der Grünen Hauptstadt Europas - Essen 2017 im Projekt Sichere Ruhr ein Frühwarnsystem entwickelt, durch das nach stärkeren Niederschlägen ein automatisches Badeverbot ausgelöst wird, um gesundheitliche Risiken für die Badegäste auszuschließen. Dieses Frühwarnsystem hat sich so gut bewährt, dass nun eine gute Einstufung der Badestellen gemäß EU-Badegewässerrichtlinie möglich wurde. „Für eine Flussbadestelle an einem vielfältig genutzten Fluss wie der Ruhr ist dies ein hervorragendes Ergebnis“, sagt Prof. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands. Das Projekt Sichere Ruhr wurde vom IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH, der Stadt Essen und dem Ruhrverband initiiert.

Eine Übersicht über die nach EG-Badegewässerrichtlinie ausgewiesenen Badestellen in NRW bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einer Übersicht inklusive interaktiver Karte unter http://www.badegewaesser.nrw.de

Im Sommer 2020 ist ein sicherer Badespaß darüber hinaus nur mit der Einhaltung geltender Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleisten. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) sieht vor, dass „beim Betrieb von Freibädern, Naturbädern und ähnlichen Einrichtungen die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten sind“ (vgl. CoronaSchVO, §10, Abs.2). So auch am Seaside Beach, wo der Betreiber ein umfangreiches Konzept erarbeitet hat, um den Badespaß zu garantieren.

So ist der Zugang zum Gelände über zwei Kassen mit Plexiglasschutz und ausreichendem Abstand gesichert. Die Gästezahl wurde auf maximal 1.500 BesucherInnen reduziert. Im Eingangsbereich sowie an weiteren Standorten sind Hinweistafeln mit Verhaltensregeln bezüglich der Hygienevorschriften und des Abstandes ausgehängt.

Die Zugänge zur Bar und zu den Toiletten erfolgen über Abstandsmarkierungen. Darüber hinaus ist ein Mindestanstand von 1,5 Metern zu anderen Gästen und bei der Handhygiene einzuhalten. Die Nies- und Hustetikette ist zu wahren. Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen sind erlaubt. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Gelände untersagt. In den Toilettenanlagen besteht Mundschutzpflicht und im Eingangsbereich sowie an den Toiletten wurden Desinfektionsspender aufgestellt. Die Beachvolleyballfelder dürfen genutzt werden und es kann kontaktlos bezahlt werden. Eine Vorreservierung ist nicht notwendig.

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