Ruhrverband: „Nicht das Leben für den flüchtigen Thrill aufs Spiel setzen!“

Brückenspringen an der Ruhr kann lebensgefährlich sein

Erst kürzlich hat der Ruhrverband darüber berichtet, dass man Jugendliche dabei beobachten konnte, wie sie von der Brücke über die Hochwasserentlastung in Amecke aus entweder in den Sorpesee oder ins Vorbecken sprangen. Ähnliche Vorfälle gab es bereits seit einigen Jahren auch am Möhnesee. Die Körbecker Brücke, die Delecker Brücke und die Wände des Steinbruchs in Delecke wurden zum Springen genutzt. Nun wurden auch in Essen an der Eisenbahnbrücke Kupferdreh Sprünge ins kalte Nass gemeldet. Das Problem: Hier ist die Ruhr nur knapp 1,70 Meter tief!

Auch wenn die Versuchung einer schnellen Abkühlung groß ist: „Überhitzte Gemüter“ gehen ein lebensgefährliches Risiko ein, nur um den kurzzeitigen Thrill genießen zu können!

Daher appelliert der Ruhrverband an die Bevölkerung: Setzen Sie ihr Leben nicht leichtfertig aufs Spiel! Sicheren Wasserspaß bieten ausschließlich die ausgewiesenen Badestellen, die es an den Talsperren und am Baldeneysee in Essen gibt. Die genaue Lage aller Badestellen ist unter folgendem Link zu finden: www.ruhrverband.de/sport-freizeit/baden.

Während das Schwimmen in der Ruhr auch durch Strömungen an Brückenpfeilern und Wehren sowie aufgrund natürlicher Stromschnellen gefährlich ist, sind waghalsige Sprünge an den Talsperren des Ruhrverbands nicht nur für die Springer selbst, sondern auch für andere eine große Gefahr. Denn während jeder Sprung in unbekannte Gewässer wegen eventueller Hindernisse unter der Wasseroberfläche ohnehin schon zu schwersten Verletzungen führen kann, kommt bei einer Talsperre wie dem Möhnesee noch der schwankende Wasserspiegel hinzu. Im Klartext: Eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, kann schon heute oder morgen zu flach sein!

Der als Tauchrevier ausgewiesene Steinbruch in Delecke am Möhnesee birgt zudem noch ein weiteres Risiko: Hier muss jederzeit damit gerechnet werden, dass unter Wasser Taucher unterwegs sind bzw. plötzlich auftauchen, die durch den Leichtsinn der Springer ebenfalls gefährdet werden.

Übrigens: Das Springen von Brücken oder ähnlichem in die Talsperren des Ruhrverbands verstößt gegen die Freizeitordnung und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Landschaftskontrolldienst überwacht regelmäßig die Einhaltung der Freizeitordnung.

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