Lebensgefährlicher Leichtsinn an der Möhnetalsperre

Ruhrverband warnt vor Sprüngen von Brücken und im Steinbruch

Riskante Sprungmanöver sorgen für eine große Unfallgefahr – Für eine Abkühlung sollten offizielle Badestellen genutzt werden. (Archivfoto: Bei Verwendung bitte Quellenvermerk „Ruhrverband“ angeben)

In jedem Jahr wiederholt sich ein leichtsinniger und lebensgefährlicher Trend: An der Möhnetalsperre lassen sich vor allem Jugendliche dazu hinreißen von der Körbecker Brücke, der Delecker Brücke oder den Wänden des Steinbruchs in Delecke ins Wasser zu springen.

Die waghalsigen Sprünge sind nicht nur für die Springer selbst, sondern auch für andere eine große Gefahr. Denn während jeder Sprung in unbekannte Gewässer wegen eventueller Hindernisse unter der Wasseroberfläche ohnehin schon zu schwersten Verletzungen führen kann, kommt bei einer Talsperre wie dem Möhnesee noch der schwankende Wasserspiegel hinzu. Im Klartext: Eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, kann schon heute oder morgen zu flach sein! In eine Talsperre zu springen ist daher aus gutem Grund verboten!

Der als Tauchrevier ausgewiesene Steinbruch in Delecke birgt zudem noch ein weiteres Risiko: Hier muss jederzeit damit gerechnet werden, dass unter Wasser Taucher unterwegs sind bzw. plötzlich auftauchen, die durch den Leichtsinn der Springer ebenfalls gefährdet werden.

Der Ruhrverband weist darauf hin, dass das Springen in die Möhnetalsperre gegen die Freizeitordnung verstößt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Ein Landschaftskontrolldienst überwacht regelmäßig die Einhaltung der in der Freizeitordnung getroffenen Regelungen. Außerdem wird an dieser Stelle noch einmal dringend an die Einsicht der zumeist jugendlichen Springer appelliert, sich die Warnung zu Herzen zu nehmen und nicht durch einen einzigen unbedachten Moment ihr ganzes Leben zu zerstören.

PDF-Download