Gemeinde Schalksmühle überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband

Keine Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger – Gebührenhoheit bleibt bei der Gemeinde

Bürgermeister Jörg Schönenberg (links) und Ruhrverbandsvorstand Prof. Norbert Jardin unterzeichneten gemeinsam den Vertrag für die Kanalnetzübertragung.

Mit der symbolischen Übergabe eines Kanaldeckels wurde die Übertragung offiziell gemacht.

Die Gemeinde Schalksmühle hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswasser-gesetz Nordrhein-Westfalen auf den Ruhrverband übertragen. Die offizielle Übergabe des Kanalnetzes durch den Schalksmühler Bürgermeister Jörg Schönenberg an Prof. Norbert Jardin, Vorstand Technik des Ruhrverbands, fand am 26. Juli 2019 in Schalksmühle im Beisein von Reinhard Voss (Kämmerer der Gemeinde Schalksmühle), Oliver Emmerichs (Leiter des Fachbereichs Bauverwaltung), Harro Feckler (Regionalbereichsleiter Süd des Ruhrverbands) und Michael Menke (Geschäftsführer der Ruhrverbands-Tochtergesellschaft RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH) statt. Die Mitglieder des Schalksmühler Gemeinderates hatten zuvor einstimmig für die Entscheidung votiert. Vorbehaltlich der wasserwirtschaftlichen Prüfung durch die Bezirksregierung und der verbandsrechtlichen Genehmigung durch das NRW-Umweltministerium soll die Übertragung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

„Die Kanalnetzübertragung auf den Ruhrverband gewährleistet auch in Zukunft die wirtschaftliche und sichere Abwasserentsorgung, ohne dass wir die Zuständigkeit für die Gebührenfestsetzung und unsere Planungshoheit verlieren“, sagt Bürgermeister Jörg Schönenberg über die Vereinbarung. Auch aus Sicht von Ruhrverbandsvorstand Prof. Norbert Jardin gibt es zahlreiche Vorteile: „Durch die zukünftig ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich Abwasser wird der Ruhrverband Synergien erschließen, die allen Bürgern und Bürgerinnen zugutekommen werden.“

Der Landtag hat die NRW-Kommunen im Juli 2016 wieder in die Lage versetzt, ihre Aufgabe des Sammelns und Fortleitens von Abwasser auf den sondergesetzlichen Wasserverband zu übertragen, bei dem sie Mitglied sind. Diese so genannte „Kanalnetzoption“ war auch in vergangenen Jahren von einigen Kommunen erfolgreich praktiziert, aber 2007 gesetzlich eingeschränkt worden. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes von 2016 haben die Kommunen diese Gestaltungsmöglichkeit zurückerhalten.

Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Gemeinde Schalksmühle auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 23 Millionen Euro.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Schalksmühle wird sich nichts ändern. Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Gemeinde, die darüber hinaus auch weiterhin das Abwasserbeseitigungskonzept erstellt und damit die Planungshoheit behält. Die Kosten für den Betrieb des Kanalnetzes (Personalkosten, Materialkosten, Kapitalkosten) stellt der Ruhrverband als Sonderbeitrag in Rechnung.

Dem Ruhrverband bietet sich durch die Kanalnetzoption die Chance, seine wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben sinnvoll abzurunden. Er verfügt mit seiner mehr als 100-jährigen Unternehmensgeschichte über umfassende Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung sowie über spezialisiertes Fachwissen in der gesamten Siedlungsentwässerung. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. Der Ruhrverband steht für Gebühren-stabilität und nachhaltigen Substanzerhalt ebenso wie für eine hohe Qualität und Effizienz in der Aufgabenerledigung. Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf die Betreiber von Abwasseranlagen durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen neue Anforderungen im Hinblick auf die Überwachung, Zustands-erfassung und bauliche Sanierung von Kanalisationen zukommen, von besonderer Bedeutung.

Download als PDF-Datei