Aktualisierung der Verzehrempfehlung des NRW-Umweltministeriums für Wildfische aus Möhne und Ruhr

Nach bekannt werden der PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen Verbindungen)-Problematik im Raum Arnsberg und Soest wurden dort bereits in den Jahren 2006 - 2008 Wildfische untersucht und auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde eine Verzehrempfehlung veröffentlicht, die sich an dem im jeweiligen Gewässerabschnitt am stärksten belasteten Fisch orientierte. Es wurde berechnet, wie oft Wildfisch pro Monat aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich konsumiert werden kann.

Bei den PFAS handelt es sich um Stoffe, die eine hohe Persistenz besitzen und somit sehr lange in der Umwelt verbleiben können. Einige PFAS (z.B. PFOS) reichern sich in der Nahrungskette an und gelangen so in den menschlichen Körper, aus dem sie nur sehr langsam wieder ausgeschieden werden. Die Konzentrationen in der Umwelt nehmen aufgrund der in der Vergangenheit bereits ergriffenen Maßnahmen zwar ab. Aufgrund der Persistenz von PFOS und PFOA in der Umwelt ist aber von einer langjährigen Belastung verschiedener Umweltmedien und somit auch des Menschen auszugehen. Nach Einschätzung des BfR bedeuten kurzfristig erhöhte Aufnahmemengen, die im Bereich der TWI-Werte liegen, nicht zwangsläufig, dass gesundheitsgefährdende Konzentrationen im Blut vorliegen.

 

Verzehrempfehlungen für das Ruhreinzugsgebiet

Gewässer

Messstelle

Empfohlener max. Fischverzehr
(300g je Mahlzeit)

Möhne oberhalb des Möhnesees(M 11) Haltepunkt Kneblinghausen1 x pro Jahr
Möhne unterhalb des Möhnesees
und Möhnesee

Möhnetalsperre (Hauptsperre)
(M 75) vor Mdg. in die Ruhr

1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
Untere Ruhr/Baldeneysee

Pegel/Bachum (R26)
Baldeneysee
Unterhalb Kettwiger Stau (R 68)
Ruhr-Mündung*

5 x pro Jahr
5 x pro Jahr
5 x pro Jahr
6 x pro Jahr (Rothauge)*
2 x pro Jahr (Barsch)*

* aufgrund der geringen Stichprobengröße wurde für die Proben aus der Ruhr-Mündung ersatzweise das Maximum für die Berechnungen herangezogen.

Die Empfehlungen basieren auf Probenahmen aus 2019/2020 und dem TWI-Wert der EFSA (2020) aus PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA (Σ 4 PFAS) in Höhe von 4,4 ng/kg Körpergewicht. Aus Vorsorgegründen wurde das 95. Perzentil der untersuchten Fische als Berechnungsgrundlage für die maximale Fischverzehrmenge herangezogen*. Das 95. Perzentil bezeichnet den Wert, oberhalb dessen nur 5 Prozent der untersuchten Fische höhere Σ 4 PFAS Belastungen aufweisen, d.h. 95% der untersuchten Fische weisen geringere (oder gleich hohe) Σ 4 PFAS Belastungen auf.

Hintergrundinformationen zu den Verzehrempfehlungen für das Ruhreinzugsgebiet