Der in der Innenstadt von Velbert entspringende Rinderbach verläuft am südwestlichen Rand des Ruhreinzugsgebietes und mündet in Essen-Kettwig in die Ruhr. Er ist, hervorgerufen durch die großen Versiegelungsanteile, die U-förmig den Quellbereich umschließen, morphologisch und in seiner Wasserführung als stark verändertes Gewässer (heavily modified water body; HMWB) zu bezeichnen. Die existierenden Mischwassereinleitungen in Velbert, bei denen Entlastungsabflüsse in einer Größenordnung von bis zu zwölf Kubikmetern pro Sekunde auf ein fast trockenliegendes Bachbett treffen, und eine Vielzahl von Baumaßnahmen am Rinderbach bedingen derzeit ein Gewässerbild, das nicht den Anforderungen an einen guten ökologischen Zustand gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Daher war es Ziel des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW) als Gewässerunterhalter am Rinderbach und des Ruhrverbandes als Betreiber der Abwasserreinigungs- und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, unter Beteiligung der gebietsangehörigen Kommunen zu untersuchen, ob sich auch für ein Gewässer wie den Rinderbach in einem überschaubaren Zeitabschnitt ein guter ökologischer Zustand entwickeln lässt.
Die Untersuchung ergab, dass mit einer detaillierten Untersuchung biozönotischer Verhältnisse an Gewässern eindeutige Zusammenhänge zwischen maßgeblichen Belastungsarten (in diesem Fall die Mischwasserentlastung) und biologischer Verarmung hergeleitet werden können. Die Ausweitung des Betrachtungsraumes auf das gesamte Gewässereinzugsgebiet öffnet das Feld für die Erarbeitung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, die den Spagat zwischen ökonomisch orientierter Maßnahmenwahl und der Befriedigung ökologischer Anforderungen auch in dem durch eine dichte Besiedlung äußerst beanspruchten Gewässer Rinderbach ermöglichen. Voraussetzung hierzu ist zum einen die hier gegebene Verfügbarkeit eines (aus biozönotischer Sicht) guten Nebengewässerpotenzials, zum anderen aber insbesondere auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die frühzeitige Abstimmung mit zuständigen Institutionen.