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Schifffahrt auf der Ruhr sowie auf Stauseen und Talsperren

Schiff auf dem Sorpesee

Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis zum Ruhr-Kilometer 41,6 (Zornige Ameise, Essen-Rellinghausen) für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Bis zum Ruhr-Kilometer 12,208 (Schlossbrücke, Mülheim) ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut, auf der auch Berufsschifffahrt stattfindet (Rhein-Ruhr-Hafen Mülheim). Von dort aus wird die Ruhr bis zur Schiffbarkeitsgrenze zur Landeswasserstraße, auf der die Verkehrssaison vom 15. April bis zum 15. Oktober dauert. Außerhalb dieser Zeiten sind die Fahrwassertonnen wegen möglicher Hochwässer eingezogen, das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr.
Auf der Landeswasserstraße dürfen Schiffe bis zu 1,70 Metern Tiefgang, 38 Metern Länge und 5,20 Metern Breite verkehren.
In den Sommermonaten laden verschiedene Personenschiffe auf der Ruhr, den Stauseen und Talsperren zu Ausflugsfahrten ein.

Weitere Informationen zur Ruhrschifffahrtsverordnung, zur Schifffahrt und zum Wassersport auf der Ruhr und zu aktuellen Bekanntmachungen gibt es bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Links:

Befahrungssituation

Personenschifffahrt auf der unteren Ruhr
Weiße Flotte Mülheim
Weiße Flotte Essen  

Personenschifffahrt auf den Stauseen
Baldeneyesee
Hengsteysee  
Harkortsee  
Kemnader See, MS Kemnade  
Kemnader See, MS Schwalbe  

Personenschifffahrt auf den Talsperren
Sorpetalsperre  
Biggetalsperre  
Möhnetalsperre  
Hennetalsperre 

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