Kläranlagenüberwachung

Zur Kläranlagenüberwachung gehören folgende Tätigkeiten:

  • Untersuchung der Ablaufbeschaffenheit aller Verbandskläranlagen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung kommunal und nach § 60 Landeswassergesetz
  • Untersuchung der Reinigungsleistung von Kläranlagen oder einzelner Behandlungsstufen
  • Untersuchung von Klärschlämmen nach der Klärschlammverordnung und zur Einhaltung von Vorgaben für die Verbrennung sowie von Klärschlammaschen für die Deponierung
  • Untersuchung von Co-Substraten für die anaerobe Behandlung auf den Kläranlagen
  • Untersuchung zur Ermittlung von Belastungsdaten für Kläranlagen
  • Untersuchung zur Ermittlung der Ursache von Prozess- und Betriebsstörungen auf Kläranlagen
  • Untersuchung der Abwassereinleitungen der gewerblichen und industriellen Verbandsmitglieder zur Ermittlung der Beitragshöhe der Veranlagung
  • Untersuchung von Indirekteinleitungen auf gefährliche Stoffe sowie Kontrollen im Kanalsystem zur Ermittlung unzulässiger Einleitungen von Abwässern mit toxischen Stoffen
  • Untersuchungen zu naturwissenschaftlichen Grundlagen der weitergehenden Abwasserreinigung sowie zu speziellen abwassertechnischen Problemstellungen

Für die Untersuchungen werden physikalische, physikalisch-chemische, chemische, mikrobiologische und biochemische Methoden eingesetzt, um Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen von Wässern, das aerobe und anaerobe Abbauverhalten von Schlämmen und Substraten sowie die Stoffwechselaktivität und den mikrobiologischen Zustand von Belebtschlamm zu bestimmen.