Ausweislich der Bestandsaufnahmen und der Ergebnisse des Gewässermonitorings gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind zur Erreichung des angestrebten guten Zustands vor allem Maßnahmen im Bereich der Gewässermorphologie notwendig. Um hier unter Berücksichtigung ökosystemarer Zusammenhänge des Fließgewässersystems eine sinnvolle Auswahl und Anordnung von Maßnahmen zu ermöglichen, hat der Ruhrverband mit dem Deutschen Rat für Landespflege e. V. (DRL) das Konzept der "Strahlwirkung" entwickelt. In einem finanziell durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in Nordrhein-Westfalen und die Lennart-Bernadotte-Stiftung geförderten Projekt wurden hierfür ausschlaggebende Mechanismen untersucht und Grundlagen für deren Umsetzung in die Planung abgeleitet. Die Ergebnisse dieses Projekts sind in Heft 81 der Schriftenreihe des DRL dokumentiert und unter diesem Link zu erreichen.
Das Konzept der "Strahlwirkung" stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL dar und wird von Politik, Verwaltung und Fachkreisen unterstützt und bereits gezielt aufgegriffen. Es ist auch unter dem Namen "Trittsteinkonzept" bekannt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Grundlagen weiterentwickelt und in einer Arbeitshilfe zum „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ zusammengefasst. Diese ist als Arbeitsblatt 16 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/arbeitsblatt/arbla16/arbla16start.htm).
Im Ruhreinzugsgebiet sind in erster Linie die Städte und Gemeinden für ökologischen Umgestaltungen an den Gewässern verantwortlich. Aber auch der Ruhrverband ist, teilweise in Unterstützung seiner Mitgliedskommunen, vor Ort aktiv und führt Maßnahmen zu Gewässerentwicklung durch.
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