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Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Wesentliches Element zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und zugehörigen Maßnahmenprogrammen, die jeweils auf einen Zeitraum von sechs Jahren ausgerichtet sind. Den ersten derartigen Bewirtschaftungsplan hat die staatliche Umweltverwaltung zum 22. Dezember 2009 vorgelegt. In Nordrhein-Westfalen oblag diese Aufgabe dem heutigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV). Die textlichen Ausführungen zu diesen behördenverbindlichen Dokumenten sowie zugehörige Karten und Tabellen sind hier einsehbar.

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm beziehen sich auf ganz Nordrhein-Westfalen und die landesseitigen Anteile an den Einzugsgebieten der großen Flüsse Maas, Rhein, Ems und Weser. Daher beschränken sich deren Inhalte auf eher allgemeine und zusammenfassende Aussagen. Innerhalb des Einzugsgebietes des Rheins stellt das Flussgebiet der Ruhr ein Teileinzugsgebiet dar, das nochmals in insgesamt neun so genannte Planungseinheiten (106 KB) unterteilt ist, die in der Karte eingezeichnet sind. Zu jeder dieser Planungseinheiten existieren Steckbriefe, die detaillierte Informationen zu einzelnen Gewässern und zum Grundwasser enthalten.

Die weiteren Schritte der Maßnahmenplanung- und Maßnahmenrealisierung sollen in deutlich konkreterer Form in Umsetzungsfahrplänen dokumentiert sein. Deren Erarbeitung wird in einem kooperativen Dialog zwischen Maßnahmenträgern, Behörden und sonstigen Betroffenen erfolgen. Hierzu hat das MKULNV Kooperationsräume festgelegt, auf deren Ebene jeweils ein einzelner Umsetzungsfahrplan zu erstellen ist. Im Einzugsgebiet der Ruhr sind acht derartiger Kooperationen eingerichtet, die sich größtenteils an den Abgrenzungen der Planungseinheiten orientieren.

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