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Baldeneysee

Der Baldeneysee und der flussabwärts gelegene Kettwiger See sind frei befahrbare Wasserstraßen. Hier gilt die Ruhrschifffahrtsverordnung (RuhrSchVo) (83 KB) der Bezirksregierung Düsseldorf, in der auch die Zulassung der Segelboote geregelt ist.

Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Baldeneysee zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der Baldeneysee ab einem Wasserstand von 431 Zentimetern am Pegel Hattingen aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist im Informationssystem der Talsperrenleitzentrale abrufbar.

Der festgelegte Sicherheitsabstand zur Wehranlage und zum Kraftwerk ist jederzeit einzuhalten.

Mehr zum Segeln am Baldeneysee unter www.baldeneysee.de.

  
Segelvereine

Segelkameradschaft Hügel Essen
Yachtclub Ruhrland Essen
Essener Turn- und Fechtclub
Essener Yacht-Club
Heisinger Segelclub
Essener Segler-Club Ruhrau e. V.

Segelschulen

Yachtschule Baldeneysee

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Ruhrverband | Kronprinzenstraße 37 | 45128 Essen | Telefon 0201 178-0 | E-Mail info@ruhrverband.de