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Zustimmung zum Abwasserbeseitigungskonzept liegt vor

Der Ruhrverband hat im vergangenen Jahr sein Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und ist damit seiner Pflicht gemäß § 54 Absatz 3 Landeswassergesetz fristgerecht nachgekommen. Demnach hat ein Abwasserverband der zuständigen Behörde für die Gemeindegebiete innerhalb des Verbandsgebietes im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden eine Übersicht über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen vorzulegen. Neben der Regelung im Landeswassergesetz enthält auch das Ruhrverbandsgesetz in § 3 Absatz 3 eine einschlägige Vorschrift, deren Umsetzung mit der Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzepts vollzogen wurde. Die beiden zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf haben dem Abwasserbeseitigungskonzept 2011 des Ruhrverbands nun offiziell zugestimmt.

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept entstand unter Beteiligung der zuständigen Behörden und der betroffenen Kommunen. Die im Zuge der Benehmensherstellung von kommunaler Seite vorgebrachten Anmerkungen flossen, soweit dem keine Verbandsinteressen im Wege standen, in die Endfassung der Übersicht ein. Die Verbandsversammlung hat das Abwasserbeseitigungskonzept in ihrer 24. Sitzung am 03. Dezember 2010 aufgestellt.

Das Abwasserbeseitigungskonzept umfasst einen Zeithorizont von zweimal sechs Jahren, der mit dem Jahr 2011 beginnt. Neben einer Maßnahmenliste enthält das Abwasserbeseitigungskonzept auch Übersichtspläne, in denen die sowohl bereits vorhandenen als auch die noch geplanten oder in Bau befindlichen Maßnahmen verzeichnet sind.

Insgesamt enthält das Abwasserbeseitigungskonzept 83 Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 104 Mio. €. Die dargestellten Investitionen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Jahre 2011 bis 2014, was jedoch nicht bedeutet, dass der Ruhrverband nach Abschluss dieser Maßnahmen keine Investitionen mehr tätigen wird. Jedoch zählen die bekannten, dann folgenden Maßnahmen nicht unmittelbar als zur „Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendige Baumaßnahmen“. Zahlreiche Projekte werden allein aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt. Ihre Realisierung wäre aus Sicht des Gewässerschutzes gar nicht notwendig, da die jeweils in Frage kommenden Regeln der Technik bereits vollständig erfüllt werden, die angestrebte Entlastung bei den laufenden Kosten rechtfertigen aber die Investition. Unter diese Kategorie fallen insbesondere sogenannte Reinvestitionen, bei denen vorhandene Anlagenteile aufgrund ihrer Abnutzung gegen neue Aggregate ausgetauscht werden. Diese Projekte sind in der Maßnahmenliste des Abwasserbeseitigungskonzepts daher nicht enthalten.

Neben den konkreten Baumaßnahmen enthält das Abwasserbeseitigungskonzept insbesondere 55 Integrale Entwässerungsplanungen (IEP).

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