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Abfallwirtschaftskonzept

Abfallwirtschaft

Entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) verpflichtet.

Der Ruhrverband ist der gemäß Landesabfall- sowie Ruhrverbandsgesetz für die Entsorgung der bei Ausübung der Verbandstätigkeit anfallenden Abfälle zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und hat somit für diesen Bereich alle fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept beinhaltet Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der anfallenden und zu entsorgenden Abfälle.

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