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Abfallwirtschaftskonzept

Entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) verpflichtet.

Der Ruhrverband ist der gemäß Landesabfall- sowie Ruhrverbandsgesetz für die Entsorgung der bei Ausübung der Verbandstätigkeit anfallenden Abfälle zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und hat somit für diesen Bereich alle fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept beinhaltet Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der anfallenden und zu entsorgenden Abfälle für die Jahre 2005 bis 2009. Beschreibungen des Ist-Zustand basieren auf der Datenlage der Abfallbilanzen des Ruhrverbandes mit Stand 31.12.2003.

Ruhrverband | Kronprinzenstraße 37 | 45128 Essen | Telefon 0201 178-0 | E-Mail info@ruhrverband.de