Der Ruhrverband ist gemäß Landesabfall- und Ruhrverbandsgesetz der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die in seinen Anlagen anfallenden Abfälle. In den Kläranlagen, Entwässerungsanlagen, Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, Pumpwerken, Talsperren und Stauseen fallen regelmäßig folgende Abfälle an.
Klärschlamm dient als gezielte Schadstoffsenke bei der Abwasserreinigung zum Schutz der Gewässer. Der Anfall von Klärschlamm lässt sich nicht vermeiden. Verminderungsstrategien, die der Ruhrverband umsetzen kann, sind Verfahren, um die organische Feststoffmenge und den Wasseranteil im Klärschlamm zu verringern, sowie den Schadstoffgehalt der Klärschlämme möglichst gering zu halten.
Sandfanggut stellt sich als eine heterogene Mischung aus organischen und mineralischen Feststoffen unterschiedlicher Kornzusammensetzung dar. Es kann grundsätzlich nicht vermieden werden. Allenfalls kann der organische Anteil mittels Sandwaschanlagen gezielt verringert werden.
Rechengut besteht im Wesentlichen aus Fäkalien, Hygieneartikeln, Kunststoffen, Haushalts- und Küchenabfällen sowie Straßenabfällen. Die Zusammensetzung ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Rechengut kann ebenfalls nicht vermieden werden.
Da die Ruhrstauseen und die Vorbecken der Talsperren unter anderem die Aufgabe einer Sedimentationsstufe erfüllen, setzen sich kontinuierlich Sedimente an der Sohle ab. Die Sedimentbildung in den Ruhrstauseen und in den Vorbecken der Talsperren ist ein von den natürlichen Zuflüssen abhängiger Vorgang und daher weder zu vermeiden, noch zu vermindern. Um die Funktionsfähigkeit der Anlagen dauerhaft zu erhalten, ist es in größeren Abständen notwendig, Stauseen und Vorbecken auszubaggern und die dabei anfallenden Flusssedimente zu entsorgen.
Treibgut setzt sich aus groben Verunreinigungen, Holz-, Kunststoff- und Glasteilen sowie Grünabfällen zusammen. Es fällt an den Wehranlagen der Ruhrstauseen und Talsperren in Abhängigkeit von der Wasserführung an. Mähgut entsteht bei der Uferpflege sowie bei Mähmaßnahmen im Gewässer. Der Anfall von Mäh- und Treibgut lässt sich nicht vermeiden.
Die Abfälle werden entsprechend des in einem fünfjährigen Rhythmus erstellten Abfallwirtschaftskonzepts entsorgt. In jährlich erscheinenden Abfallbilanzen werden Art und Menge des entsorgten Abfalls sowie der gewählte Entsorgungsweg veröffentlicht.